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Alt 14.05.2006, 21:13   #7
Andimp3
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Standard Ganz so übel sieht es doch gar nicht aus !

Hi !

Zitat:
Zitat von Schmizzkatze
[i]Habe im Sept. letzes Jahr einen E38 740i gekauft. Tolles Auto, aber bereits nach 1 Monat mußte ich ein Poltern an der Vorderachse reklamieren. Der Händler (BMW) meinte, es seien die Federbeine, da sie aber 1. Verschleißteile und 2. in der Funktion noch in Ordnung seien, könne er nur die Arbeitskosten auf Gewährleistung ersetzen, das Material müsse ich selber tragen. Diese Kulanz sei aber auf ein halbes Jahr nach dem Kauf beschränkt. Jetzt knarzt das rechte Federbein wie verrückt.

Gibt es eine derartige Beschränkung der Gewährleistung?

Jetzt ist mir auch noch die Frontscheibe (wurde vor dem Kauf erneuert) gerissen, tippe auf zu viel Kleber --> Spannungsriss. Fällt das auch noch unter die Garantie?
Also wenn nichts anderes vereinbart wurde gilt ja zunächst auch bei einem Gebrauchtfahrzeug die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Diese kann, da Du beim Händler gekauft hast, vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden.

Während der ersten 6 Monate gilt, dass grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs bestand. Bei Federbeinen handelt es sich zwar wahrscheinlich wirklich um Verschleißteile, aber auch diese müssen länger als einen Monat halten !!! Zumindest wäre es mir neu, das man Federbeine monatlich wechseln muss Aus diesem Grund müsste der Händler nachweisen, dass die Federbeine bei Fahrzeugübergabe fehlerfrei waren. Das wird ihm nicht gelingen, denn er hat sie sicherlich nicht vor der Übergabe von einem Sachverständigen prüfen lassen ? Oder war das Fahrzeug kurz zuvor beim TÜV ? Letzteres könnte ein Problem darstellen.

Was die Scheibe betrifft trifft Dich leider die Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Das heisst hier müsstest Du nachweisen, dass sie fehlerhaft eingebaut wurde. Bist Du rechtschutzversichert ? Dann geh wegen der Scheibe zum Anwalt. Eine Scheibe reisst ja nicht mal so eben - da liegen meistens Fehler beim Einbau vor. Wenn Du versichert bist zahlt Deine Versicherung auch den Gutachter, falls das Gericht eine Begutachtung durch einen solchen verlangt und Du im Verfahren dann unterliegst. Ansonsten muss das alles der Händler zahlen. Das heisst wenn der Anwalt den Händler anschreibt, wird dieser abwägen ob er bereits ist das Risiko, für den Pfusch beim Scheibeneinbau noch nen Haufen Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gutachterkosten zu bezahlen, eingehen will :-)

Also nicht so einfach abwimmeln lassen.

Interessant ist sicher auch noch dieser Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) LINK

Ciao
Andreas
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