Das sagen die Behörden
Nun habe ich einige Behördeninfos:
Zoll:
Bei einem Gebrauchtwagenkauf in Österreich und Zulassung in D handelt es sich um "Verbringung von Ursprungswaren der EU" und ist nicht zollpflichtig.
Auf jeden Fall einen Kaufvertrag ausstellen lassen.
Zulassungsstelle:
Vorzulegen sind u. a.:
- Abmeldebestätigung
- Eigentumsnachweis durch den Kaufvertrag
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrbundesamtes
Dazu kommen noch die üblichen Zulassungsunterlagen.
Nur bei Zulassung von Neufahrzeugen (bis 6 Monate alt und nicht mehr als 6000km) ist Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt einzureichen.
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Internette Grüße
Don Pedro
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