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Alt 08.05.2006, 10:08   #13
Don Pedro
erfolgreiche Momente
 
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Standard Das sagen die Behörden

Nun habe ich einige Behördeninfos:

Zoll:
Bei einem Gebrauchtwagenkauf in Österreich und Zulassung in D handelt es sich um "Verbringung von Ursprungswaren der EU" und ist nicht zollpflichtig.
Auf jeden Fall einen Kaufvertrag ausstellen lassen.


Zulassungsstelle:
Vorzulegen sind u. a.:
- Abmeldebestätigung
- Eigentumsnachweis durch den Kaufvertrag
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrbundesamtes

Dazu kommen noch die üblichen Zulassungsunterlagen.

Nur bei Zulassung von Neufahrzeugen (bis 6 Monate alt und nicht mehr als 6000km) ist Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt einzureichen.
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Don Pedro
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