Hi Möhre!
ich wundere mich etwas, das Du denen den Wagen überhaupt abgenommen hast, da ja die getroffenen Vereinbarungen nicht erfüllt wurden bzw. die Daten (z.B. Anzahl Vorbesitzer) nicht den Tatsachen entsprachen.
Aber wie dem auch sei - bei Deiner Schilderung solltest Du alles, was Du schriftlich (inkl. Angeboten, Internetinseraten etc.) hast einsammeln und zum Anwalt damit. Erstelle von den Vereinbarungen, die Du nicht schriftlich hast, Gedächtnisprotokolle, nach Möglichkeit mit genauen Datums- Zeit- und Personenangaben.
Ich hoffe für Dich, dass das noch gut ausgeht für Dich und das der Anwalt das noch regeln kann. Ich denke, da ist jetzt Zeit für "harte geschütze" angesagt, zumal der Händler ja schon jegliche Bereitschaft schriftlich abgelehnt hat..
Viel Erfolg!
BlackSeven
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Ein Pessimist ist nicht einmal glücklich, wenn er unglücklich ist (Man Ray)
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