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Alt 05.05.2006, 09:37   #3
greyhound
Ex 7er-Fahrer
 
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Fahrzeug: Smart #3, BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
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Zitat:
Zitat von BlackSeven
Kann er nicht. Er muß im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle Mängel beseitigen. Manche Händler glauben, eine Garantieversicherung könne sie von dieser Verpflichtung entbinden. Abgesehen davon, dass das in der regel immer nahe amVersicherungsbetrug ist, ist es ein Trugschluss.

So einfach ist das... Laß Dich nicht unterkriegen, drohe mit Anwalt und er wird sich's anders überlegen...
Gruß B7
Richtig!!
Der Händler ist im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (mind. 1 Jahr, falls keine Begrenzung im Kaufvertrag steht, sogar 2 Jahre) in der Pflicht, auch mit EUROPLUS! In den ersten sechs Monaten der Gewährleistung werden alle Mängel (ausser Verschleissteile) als beim Verkauf vorhanden angesehen und müssen auf Kosten des Verkäufers beseitigt werden. Die sog. Beweislastumkehr, d.h. die Beweisführung das der Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden war, greift erst nach den ersten 6 Monaten.

Also: Händler daraufhinweisen, angemessene Frist (14 Tage) zur Begleichung setzen, tut sich nicht => Anwalt.

Viel Erfolg und berichte mal weiter...
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