Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.05.2006, 06:02   #6
Necktou
Panzer
 
Benutzerbild von Necktou
 
Registriert seit: 17.03.2005
Ort: Rheinfelden
Fahrzeug: Audi A4 Allroad 3.0 TDI
Standard

Die Stadt kann sich nicht so einfach aus der Verantwortung ziehen.

Mache Fotos mit Lineal an dem Schlagloch und lass das ganze von einem Gutachter beliebäugeln. *g*


Die Stadt hat eine Sorgfallspflicht, der sie nachkommen muß, außer die Straße ist durch Beschilderung (Bodenwelle u.a.) deutlich als Schlaglochstrecke gekennzeichnet. Ein Geschwindigkeitsschild alleine reicht nicht aus.

Der Gutachter sollte auch feststellen, ob mit der vorgegebenen Geschwindigkeit (hier 60km/h) dein Schaden eingetreten ist. Wenn du schneller warst, keine Chance.

Wenn du mit den erlaubten 60km/h in das Loch gebrettert bist, und du es nicht als solches erkannt hast, muß die Stadt zahlen. Darüber gibt es mittlerweile einschlägige Urteile.

Beispiele:

Schaden durch Schlagloch: Wer haftet?

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://web69.s3.server4user.de/insid...56450c4dccdd0d

-----

Schaden durch Schlagloch: Wer haftet?

3000 Mark kostete einen Autofahrer die Reparatur eines Achsschadens. Er war auf einer vielbefahrenen Straße in Sachsen in ein tiefes Schlagloch geraten. Da die gefährliche Stelle weder durch Hinweisschilder gekennzeichnet noch durch Absperrungen gesichert war, verklagte der Autofahrer die zuständige Behörde auf Schadenersatz. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Dresden entschied, daß die Gemeinde drei Viertel des Schadens ersetzen muß. Als Autofahrer habe man seine Fahrweise zwar grundsätzlich den Straßenverhältnissen anzupassen. Allerdings seien die Behörden verpflichtet, den Verkehr möglichst gefahrlos zu gestalten und Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten Gefahrenquellen zu schützen oder zumindest zu warnen. Voller Schadenersatz stünde dem Autofahrer aber nur zu, wenn er nachgewiesen hätte, daß “auch ein besonders umsichtiger Fahrer dem Schlagloch nicht ohne Beschädigungen hätte ausweichen können”. (OLG Dresden, Az. 6U 538/98).

---

Gruß Sebastian

Geändert von Necktou (02.05.2006 um 07:32 Uhr).
Necktou ist offline   Antwort Mit Zitat antworten