Ausschluß der Gewährleistung schließt das Zutreffen der zugesicherten Eigenschaften nicht aus. Das sind zwei Paar Schuhe.
Gruß Jens
Zitat:
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Zitat von boogie
Wenn du die Reifen mit Gewährleistungsausschluss verkauft hast, kann er sich auf den Kopf stellen, er kann nix machen. Am besten gar nicht antworten, als RA weiss er das am besten, aber probieren kann man es ja.
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laut Kilometerzähler und Tankquittungen, da der BC lediglich "Schätzwerte" liefert.