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Alt 20.04.2006, 00:03   #5
mk2611
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Ich glaube für diesen Fall sieht die Rechtslage sogar vor den Wagen gänzlich ohne Preisverfall zurückzugeben. Wenn sie das erkannt haben (und das sollte eine Fachwerkstatt beim Ankauf eines solchen Fahrzeugs getan haben) dann ist denen sogar arglistige Täuschung vorzuwerfen, was sogar einem Betrug gleich kommt.
Sind wir mal ehrlich - die kaufen doch keinen Wagen dieser Preisklasse ein ohne ihn zu überprüfen. Also haben die zwangsweise auch den Schaden bemerkt.

Gruß,
Markus
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