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 Hallo,
 Du bekommst keinen neuen Leasingvertrag sondern erhälst eine Leasingvertragübernahmevereinbarung von der BMW Leasing die der neue und der alte Leasingnehmer unterzeichnen müssen. Die Parameter des Lesaingvertrag (Restlaufzeit, usw.) bleiben unverändert. In unserem Fall musste der bisherige Leasingnehmer noch eine Bearbeitungsgebühr von 500 EUR wg. neuem Eintrag in den KFZ-Brief zahlen.
 
 Gruß, Tobias
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