Keine Sorge! Spreche aus Erfahrung...
Rein rechtlich kann dir der Verkäufer nichts. Auch nach den neuen Garantierichtlinien seit 2002, denke ich. Uns ist hier mal das gleich passiert. Allerdings waren wir die Käufer. Wir haben den Wagen (750, Bj 90) in allen Ecken und Kanten nachgesehen, gefahren, gehört usw. War auch nun bei weitem nicht der erste E32, den wir gekauft haben. Motor schnurrte wie ein Kätzchen, kein Qualm oder so und gute Leistung. Als sich der Wagen 6 (Sechs) Tage im Besitz meines Kumpels befand, flog uns der Motor um die Ohren. Waren gerade 2001 auf dem Weg zur Motorshow nach Essen. Tempomat 160 gefahren. Dann verkehrsbedingt runter auf ca. 70. Es ruckelte und die Automatik schaltete nicht mehr. Und dann verabschiedete sich mit viel Getöse und Qualm der Motor. Echt traumatisch, so ein Erlebnis. Kommt mir vor als wäre es gestern passiert. Mit letztem Schwung auf nen Parkplatz (kein Klo, keine Raststätte, war übrigens morgens kurz nach sieben bei 2 Grad Celsius) und dann festgestellt, dass unter dem Auto schon ne große Öllache war. Ein Startversuch aus reiner Neugierde brachte aber schon keinen Erfolg mehr. Der Verkäufer hat sich auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Auf Anwalt haben wir jedoch verzichtet. Und dann als Bastelfahrzeug noch für gutes Geld verkauft. Gerade nochmal (fast) gutgegangen.
Kannst ja mit dem Verkäufer (falls du an einer gütlichen Einigung interessiert bist) mal über die Höhe der Rep.-Kosten sprechen und eventuell dran beteiligen? Man sieht sich halt meistens 2mal und ausserdem ist dann das Gewissen beruhigt.
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Gruß
Markus
Avatar: Mein 90er E32 R6 (2001-2009 gefahren)
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