@ Big Mick & All
Über die Rechtssprechnung und Möglichkeiten des Käufers und Verkäufers wurde ja nun genug geschrieben!
Es ist doch einfach so, wenn ich ein gebrauchtes Fahrzeug mit Gewährleistung kaufen will, muß ich zum Händler gehen!
Genau dafür gibt es ja die neue Rechtssprechnung im Gewährleistungsrecht, oder?
Also Kopf hoch und Füße auf den Boden!


Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird! :cool::cool::cool:
In diesem Sinne
Labi
