Hallo, 
Du brauchst Dir im Prinzip keine Sorgen machen. Du hast zwar geschrieben " die..... wird unter Ausschluß der Gewährleistung ÜBERGEBEN " - begrifflich ist eine Übergabe unter Ausschluß der Gewährleistung nicht möglich. 
Ganz kurz: Kaufvertrag kommt i.d.R. durch Einigung ( ich möchte den 750er kaufen----ja ok für xxxEuro)und Übergabe(Brief und Wagen) zustande.  
Übergabe kann zwar ersetzt werden-wenn ich Dir sage, den Stapel Holz verkaufe ich Dir für 1000 Euro du kannst ihn im Wald abholen-er liegt da und da. Da benötigt man keine Übergabe in dem Sinne, dass ich Dir den Stapel Holz in die Hand drücke. 
Aber da alle wissen was gemeint ist sehe ich keine Probleme. Müßte ich mal kurz Bücher wälzen-falls von Interesse. 
Grüße 
odlo 
		
		
		
		
		
		
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