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Alt 23.11.2002, 21:20   #2
mr5
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Fahrzeug: Mercedes-Benz S 600 C + BMW e32 750i
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Ich würde darauf beharren, dass diese Klausel im Kaufvertrag stand und darauf, als er den Wagen besichtigete die Maschine tadelos war.

Es muss also ein Zufall sein, dass direkt nach dem Verkauf nach 400km irgend etwas an der Maschine ist. Dafür kannst Du nichts.

Wenn er sich einen Rechtsanwalt nimmt und Du von ihm Post bekommst, ist es noch früh genug, Dir auch einen zu nehmen.

Ansonsten würde ich erstmal nichts machen.

Gruß
Mr5
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[Bearbeitet am 23.11.2002 von mr5]
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