hallo...
als erstes erstmal eine frage: warum sind bei dir die radkästen weggerostet?? wir fahren doch keinen alten opel astra oder sowas...
zu dem rausstehen der reifen sagt der tüv ganz klar, das die radkästen die radreifenkombination abdecken müssen....alles andere entspricht nicht der stvzo!!!
wenn jemand auf der strasse angehalten wird von den grünen männern ist er dran....sicher sieht man bei einigen das die flanken überstehen, und auch die reifen eingetragen sind so wurden nachträglich meist distanzringe verwendet...
also ich würde es nicht übertreiben mit den räderziehen...
ich suche mal beim tüv nach literatur, dafür gibt es ja auch nen gesetztext...
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