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Alt 26.03.2006, 17:50   #3
Klaus H.
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Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
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Zitat von lutzhh
Hallo Jens,

man lernt nie aus... Aber eine Frage mal an die Juristen unter uns: Wenn mann den Leasingvertrag zu der verhandelten Rate unterschreibt, gilt das doch als Angebot des Händlers, welches dann bindend für ihn ist, oder nicht?
Hallo,

wenn man ein Auto kauft, unterschreibt man eine Bestellung, keinen Kaufvertrag. Beim Leasing ist das der Leasing-Antrag, also noch nicht der Leasingvertrag. Bei beiden Vertragsformen wird dann noch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Bezug genommen.

Ein Vertrag kommt aber nur zustande, wenn auch der andere Vertragspartner die Bedingungen akzeptiert und die Auftragsbestätigung bzw. Vertragsbestätigung schickt. Erst damit wird dokumentiert, dass zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.

Das machen die Händler also immer ganz geschickt und lassen sich ein Hintertürchen offen.

Die Niederlassung Essen macht es immer so, dass in der Auftragsbestätigung nichts von der Inzahlungnahme des Gebrauchtfahrzeugs steht, die man mit ausgehandelt hat. Es wird dann zwar immer korrekt verfahren, aber kaufmännisch und juristisch richtig wäre es nur, wenn das in der Auftragsbestätigung auch drin stünde. Was alles passieren kann, zeigen uns ja die Erfahrungen von Jens.


Viele Grüße
Klaus
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