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Alt 24.03.2006, 19:38   #6
jensputzier
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Zitat:
Zitat von 735i
Jens,
ich glaube, rechtlich hat das Autohaus recht.
Ich habe trotzdem von "müssen" geschrieben und wollte nicht zwischen Sollen und Müssen unterscheiden.
Der Chef hätte zum Wort seiner Verkäuferin stehen müssen, auch wenn er es nicht gemusst hat.
Also genauso sehe ich das auch. Wenn man ein Geschäft nach vorheriger Angebotsphase macht, dann muß man auch dazu stehen, auch wenn der Vertrag rein rechtlich erst mit der Auftragsbestätigung zustandekommt. Geht mir in meinem Geschäft genauso. Wenn Du da beim Kunden irgendwann einen Rückzieher machst, den Du nicht stichhaltig begründen kannst, dann bist Du unglaubwürdig.

Jens
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