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Alt 24.03.2006, 18:29   #5
735i
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Jens,
ich glaube, rechtlich hat das Autohaus recht.
Ich habe trotzdem von "müssen" geschrieben und wollte nicht zwischen Sollen und Müssen unterscheiden.
Der Chef hätte zum Wort seiner Verkäuferin stehen müssen, auch wenn er es nicht gemusst hat.
Ich würde den Fall (also das geschäftsmäßige Fehlverhalten des Chef) noch einmal anders sehen, wenn ein echter Rechenfehler vorgelegen hätte. Aber nicht, wo Dir das verbesserte Angebot mit vollem Bewusstsein, dass es billiger war als das erste, gemacht wurde. Dann muss eine Firma zu ihrem Wort stehen, sonst wird man niemals mehr mit ihr etwas zu tun haben wollen.
Was für eine Blamage für diese Verkäuferin! Wie kann sie noch selbstbewusst in Verkaufsgespräche gehen?

Der Schaden, den der Chef bei seiner Verkäuferin angerichtet hat, ist weit höher, als die EUR 1.800,- (50*36), die er bei Dir sonst draufgelegt hätte (wenn er nicht doch noch was an Deinem Auftrag verdient hätte).

Gruß



735i
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