Fuhrparkfahrzeuge BMW AG
Im allgemeinen sind diese Fahrzeuge Direktionsfahrzeuge. Somit wurden sie von der BMW AG ordnungsgemäß gekauft mit eben diesem Verwendungszweck. Ist eine Steuerrechtliche Sache bzw. Buchführungsbestandteil. Weil es eben nicht zur Vertriebsmasse sondern zum Privateigentum der BMW AG geworden ist, müssen diese Fahrzeuge auch in der AG verkauft werden und dürfen eben nicht als Vorführwagen eines BMW Händlers o.ä. auftauchen.
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