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Alt 03.12.2002, 15:27   #10
richy
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Fahrzeug: 530ia E61 Touring Bj. 5/2006
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Hallo,

ich denke eine endgültige Klärung haben wir erst, wenn es entsprechend viele Gerichtsurteile und Musterprozesse geführt wurden.

Ansonsten gilt nur, daß der Händler in den ersten 6 Monaten belegen muß, daß der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht da war. Und dazu reicht z.B. je nach dem eine Durchsicht oder eine Inspektion des Fahrzeugs, wenn er die belegen kann und entsprechende Teile die jetzt defekt sind mit geprüft wurden.

In der Praxis wird es schwer werden, hier gegen einen Händler anzukommen, es sei denn, er gibt dir schriftlich das er den Wagen nicht durchgesehen hat (wie z.B. bei einem Freund von mir). Das ist dann ein Freischein. Aber ich denke die meißten werden schlauer sein.

Hoffe dennoch ihr müßt das nicht vor Gericht selber mal klären müssen.

Der Beitrag war vor allem zu gedacht, daß hier jetzt nicht alle meinen, sie hätten 2 Jahre Garantie.

Gruß Richy
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