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Alt 23.11.2002, 22:46   #15
B12
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 20.08.2002
Ort: Bielefeld
Fahrzeug: B12 (E38)
Standard

Grundsätzlich: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.
bei gebrauchten Gütern:

privat an privat - Gewährleistung ist per Vertrag reduzierbar und ausschliessbar.

gewerblich an gewerblich - dito

gewerblich an privat - Gewährleistung ist per Vertrag auf 1 Jahr reduzierbar,
jede andere Klausel ist nichtig und hat 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung zur Folge
(und jede Menge Ärger)

Gruss
Daniel

PS: ganz so schlecht ist übrigens die gesetzliche Regel nun doch nicht,
der (gewerbliche) Verkäufer muss im ersten Jahr beweisen, daß der Defekt nicht vorhanden war.
(Ein schwieriges Unterfangen...)

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