Grundsätzlich: 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.
bei gebrauchten Gütern:
privat an privat - Gewährleistung ist per Vertrag reduzierbar und ausschliessbar.
gewerblich an gewerblich - dito
gewerblich an privat - Gewährleistung ist per Vertrag auf 1 Jahr reduzierbar,
jede andere Klausel ist nichtig und hat 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung zur Folge
(und jede Menge Ärger)
Gruss
Daniel
PS: ganz so schlecht ist übrigens die gesetzliche Regel nun doch nicht,
der (gewerbliche) Verkäufer muss im ersten Jahr beweisen, daß der Defekt nicht vorhanden war.
(Ein schwieriges Unterfangen...)
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