Gemeinheit
Wow, da biste aber voll geleimt worden. Leider kenne ich mich mit den grenzüberschreitenden "Garantieabläufen" nicht aus. Fakt ist jedoch,dass auch private Verkäufer für ihre Artikelbeschreibung selbst verantwortlich sind.
Weicht nun ein Artikel wesentlich vom Angebot ab oder er war nachweislich vorher schon defekt und der Verkäufer weist nicht deutlich darauf hin, sehe ich kein Problem den Handel rückgängig zu machen. Gegen arglistige Täuschung
hillt auch keine Ausschlußklausel.
Ich würde mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihm rechtliche Schritte androhen. Die Fotos sprechen ja schon für sich selbst. Ausserdem ist eine Mitteilung an E-Bay auch ein gutes Druckmittel.
Wünsche viel Erfolg
Gruß Daddy
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