Hallo @Freak et al.
sorry, da hat sich natürlich der Fehlerteufel eingeschlichen. Ich meinte natürlich HA 275 40 ZR 19. Ok, das ist soweit klar.
Vielen Dank zunächst einmal @Freak für Deine ausführlichen Antworten hier im Forum: Nach dem Lesen Deiner Beiträge ist man in der Regel zumindest etwas schlauer! ;-))
Aus Deiner Antwort ziehe ich den Schluß, daß die Freigabe des Reifenherstellers her muß (das ist klar). Außerdem, daß Distanzscheiben (egal welcher Stärke) keine Voraussetzung für die Einzelabnahme des TÜV sind (Auch verstanden).
Weiterhin habe ich nun folgende Fragen
1) Ist die Rad-Reifen-Kombi 275 40 19 auf Sternfelge 95 grundsätzlich eintragungsfähig? Ok, der Abrollumfang ist größer und liegt außerhalb der Toleranzwerte, so daß wohl eine Tachoangleichung notwendig ist. Stellt dies ein größeres Problem dar bzw. ist dies sehr teuer? Ist das ggfs. auch der Grund, weshalb Du bei Dir hinten 285 35 19 Reifen aufgezogen hast? (Ich habe neulich die Felgen mit Original Reifen gekauft und da sie noch 7mm Profil haben, möchte ich die ungern gegen andere ersetzen)
2) Können die Original E38-Radbolzen verwendet werden, oder müssen die auch gegen andere ersetzt werden?
Was müßte ich ggfs. über das oben angesprochene hinaus noch beachten (wovon hier noch keine Rede war) um beim TÜV nicht abgewiesen zu werden?
@Freak (und andere natürlich), ich wäre sehr dankbar, wenn Du/Ihr mir auf diese Frage nochmal antworten würde(s)t.
Beste Grüße vom gerne hinzulernenden Petzibär
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