Taktischer Fehler des Verkäufers würde ich sagen ! Sein Anwalt hätte bei der Durchsicht aktueller Urteile den "Trend der Rechtsprechung" erkennen müssen.
Naja, der bekommt ja sein Honorar trotzdem...
Hoffentlich ist der Verkäufer jetzt so schlau und holt sich durch Berufung auf das Urteil seine entstandenen Ebay-Gebühren zurück !
Das Urteil ist in der Tat begrüßenswert, da es Ebay-Käufer bei Missbrauch der eigenen Accountdaten schützt, Ebay ist dazu ja nicht wirksam in der Lage...
__________________
Gruß,
Rudi
|