ZITAT ......"Sollte wieder so jemand der Höchstbietender sein, werde ich mein Anwalt bescheidsagen und EBAY (So das der jenige bei EBAY raus fliegt)!"
Zahlungshinweise
Porto und Versand zahlt Käufer!!! Es kann per Nachnahme oder per Überweisung bezahlt werden!!!
Da will ich den Postmann mal den Nachnahme Zettel ausfüllen sehen........



[Bearbeitet am 20.11.2002 von GIBGUMMI]