Thema: Felgen/Reifen VR-Winterreifen- bis 240km/h
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Alt 08.03.2006, 17:58   #17
pille
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Zitat:
Zitat von Klaus H.
Hallo,
anscheinend muss man unterscheiden zwischen V-Reifen und VR-Reifen:
Moin Klaus!

dat is'n alter Hut, aus der Zeit, als es noch VR und ZR Räder gab, an deren Stelle sind ja heute die Bezeichnungen W (bis 270km/h), Y(bis 300 km/h) getreten...
Das war eigentlich nur eine Sicherheitsmaßnahme, weil das Verhalten der Reifen in Grenzbereichen (max. zulässige Erwärmung durch die Walkarbeit) nicht mit letzter Konsequenz vorhersehbar war.
Z.B. durfte ein bestimmter PKW mit VR reifen & einer Traglast von 800kg (LI 100) nur mit max. 220km/h bewegt werden...niedrigere Traglasten hatten dann Geschwindigkeitsmaxima von 230 oder 240km/h zur Folge.

siehe auch hier: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) ADAC
Zitat daraus:
Zitat:
ZR- ,VR-Reifen.
Für schnelle, ältere Fahrzeuge wurden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 270 km/h) in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben. Diese Reifen werden vielfach nicht mehr angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifika des Fahrzeugs. Wer auf diesen Fahrzeugen Reifen mit modernerer Bezeichnung (entsprechend dieser Information) verwenden will oder muss, sollte sich an einen qualifizierten Reifenhändler oder an einen Reifenhersteller wenden. Hinweise finden Sie auch unter Punkt 9 und 10. Es sind die Ausführungen zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex zu beachten. Viele Reifenhersteller bieten hierfür auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen an.
Auf heutigen (Winter)Rädern mit dem Index "V" darf unabhängig von dem Auto und der in dem Zitat genannten Parameter bis 240km/h gefahren werden, vorausgesetzt, dieser reifen paßt auf das Auto (Traglast & Dimension).

Ach ja,
das elektronische Helferlein im BC zur Vmax Begrenzung der Winterräder ist bestenfalls nur zusätzlich zu verwenden. Seitens des Reifenfachbetriebes besteht die Verpflichtung, bei einem Winterreifen, dessen Vmax unterhalb der technischen Vmax des Autos liegt, diesen Aufkleber anzubringen.

Geändert von pille (08.03.2006 um 18:04 Uhr).
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