Zitat:
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Zitat von MatthiasHSK
Siehe hier.
Was meint ihr dazu?
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Ich halte das Urteil für richtig, und es liegt auch auf der Linie von früheren Entscheidungen.
Und nein, @Stockemann, das Urteil öffnet nicht Tür-und-Tor für Spaßbieter. Da muß schon mehr "Story" kommen, damit man den Kauf-Klick einem Anderen (Minderjährigen, Unzurechnungsfähigen, böswilligen Freund etc.) zuweisen kann, um aus dem Kauf herauszukommen.
Tja, halt ebääh.
1-2-3-und los-bin-ich-den-Müll gilt halt doch nicht so immer.
Greets
RS744