Hi Frank,
richtig - wenn die Doppelkarte ordnungsgemäs ausgefüllt ist (Adresse, VIN) ist dir der direkte Weg zur Zulassungsstelle und zum LRA erlaubt.
Grüße,
Chris
Diese Frage wurde bereits gestellt und dort habe ich den gesamten § abgetextet....bin aber jetzt zu faul den zu suchen (war denke ich im Benzingeflüster)
|