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eBay-Verkäufer müssen bei Vertragsabschluss Identität des Käufers nachweisen
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04.03.2006, 14:43
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Stockemann
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Das Urteil öffnet Tür und Tor für alle Spaßbieter, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
Trotz der A.G.B. von ebay und bindenden Geboten.
Wird ja immer schöner
Gruß Severin
Stockemann