Die Auktion ist eine arglistige Täuschung.
Dasganze Ding ist auf Mißverständnis ausgelegt, zumal kein einziges Bild vom Karton dabei ist, sondern nur die nicht versteigerte Kamera abgebildet wurde.
Da glaubt kein Richter, dass da keine Betrugsabsicht dahintersteht.
Auch ist die eigentliche Produktbeschreibung nicht richtig, es geht hier nicht um eine Kamera.
Da steht: Casio Exilim EX-Z50 5 MEGAPIXEL DIGITALKAMERA
Das wars, nix vom Karton.
Unten steht dann:
Sie beiten hier auf eine Casio Exilim EX-Z50 ORGINALVERPACKUNG ohne o.g kamera
Das reicht definitiv nicht aus, um das als ein seriöses Anbgebot durchgehen zu lassen, zumal ein neutraler Dritter immer sehen würde, dass die eine Partei sicher nicht 103 Euro für nen Pappkarton ausgibt, egal was man da reininterpretieren mag.
Absolut sittenwidrig sowas, bei einem Vertrag müssen sich noch immer beide Parteien über das Gewollte einig sein.
Bei sowas würde ich mich als Käufer, der auf diese Weise beschissen wurde ganz locker zurücklehnen, und mal warten was passiert.
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