Thema: Karosserie Euer Rat gefragt nach Unfall
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Alt 16.02.2006, 21:18   #41
Emil Sommer
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Zitat:
Zitat von sevener
Hi Christian

Du kannst nicht deinen kaputten Bimmer behalten und die EUR 5'500.- (Reparaturkosten von der H3 des Unfallverursachers) einstreichen. Beides geht natürich nicht.

Lässt du deinen Bimmer nicht reparieren, wird dir von den EUR 5'500.- der Restwert (das was dir noch ein Händler für deinen Bimmer im aktuellen Zustand zahlen würde) abgezogen.

So ist das in der Schweiz. Denke mal, dass das in Deutschland nicht anders gehandhabt wird.

Gruss
Daniel

Nur beim Wirtschaftlichen Totalschaden wird der Restwert abgezogen, da dem nicht so ist wird er die Rep. Kosten bekommen.

gruss Emil
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Euer Emil hat euch alle lieb

Bin bis 21.04. in Osterferien!
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