Zitat:
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Zitat von sevener
Hi Christian
Du kannst nicht deinen kaputten Bimmer behalten und die EUR 5'500.- (Reparaturkosten von der H3 des Unfallverursachers) einstreichen. Beides geht natürich nicht.
Lässt du deinen Bimmer nicht reparieren, wird dir von den EUR 5'500.- der Restwert (das was dir noch ein Händler für deinen Bimmer im aktuellen Zustand zahlen würde) abgezogen.
So ist das in der Schweiz. Denke mal, dass das in Deutschland nicht anders gehandhabt wird.
Gruss
Daniel
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Nur beim Wirtschaftlichen Totalschaden wird der Restwert abgezogen, da dem nicht so ist wird er die Rep. Kosten bekommen.
gruss Emil