Es wird nur die MwSt einbehalten, wenn man sich den Schaden lt. Gutachten auszahlen läßt und selbst reparieren will. Wird das Auto dann doch regulär repariert, dann gibt es auch noch die MwSt. Entschädigung für den Verzicht auf den Mietwagen gibt es auch, allerdings muß man nachweisen, das der Schaden auch repariert oder ein neues Fahrzeug angeschafft wurde.
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