tja, reparieren lassen beim Verkäufshändler war nicht möglich (zu weit entfernt, das Auto hat es gerade zur Werkstatt in meiner Nähe geschafft. Und dierser Werkstatt hat sich dann wieder in Verbindung gesetzt mit der verkaufshändler zwecks Abwicklung von das ganze.
Ich kann mich vorstellen, dass der verkaufende werkstatt sagen wird: "wir hätten dis gegen andere Kosten reparieren können", aber ja, dann bin ich mal gespannt auf dem Unterschied. Das könnte mir auf zufrieden stellen. Ich will ja nicht unbedingt 100% zurückbekommen, aber zumindest irgendwie einen fairen Anteil........
gruß
der reiter
Zitat:
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Zitat von MatthiasHSK
Hast du denn den Schaden auch bei dem "Fahrzeugausgebende Händler" reparieren lassen? Ansonsten kannst du dir das sparen. Er ist für die Nachbesserung (bzw Reparatur) verwortlich. Einfach so woanders reparieren lassen und dann Kohle einfordern ist nicht. (Siehe auch das hier schon angesprochene "Turboladerurteil". Der hat einen ähnlichen Fehler gemacht.)
Gruß,
Mattes
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