Zitat:
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Zitat von John McClane
Nein, da sind es Begrenzungsleuchten, vollkommen unabhängig von den Fahrtrichtungsanzeigern.
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Hallo,
ja, es sind Begrenzungsleuchten. Strahlen aber definitiv gelb nach vorne, nicht weiß, wie in §51 STvZO für die Begrenzungsleuchten angemerkt.
Dass die Leuchten für die seitliche Kenntlichmachung des Fahrzeugs (und dafür halte ich die 5-W-Birne im Blinker) nicht im Blinkergehäuse sein darf, davon habe ich nix gefunden. Hilf mir mal, wo steht das?
Erlaubt ist die seitliche Kenntlichmachung auf jeden Fall. Und diese soll auch mit gelben Leuchten erfolgen. Hinten darf die seitliche Kenntlichmachung in rot sein, wenn sie Bestandteil der Rückleuchten ist, sonst auch gelb. Aber nirgendwo steht, dass diese nicht in den Blinkern sein darf.
Also, worauf stützen sich jetzt die 15,-€ und die Mängelkarte genau. Ich sehe immer noch keinen Unterschied zum e60. Irgendwas muss ich doch übersehen haben...
Gruß,
Christian.
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Ich fahre keinen Kombi. Denn wahrer Luxus ist es, sich den Kühlschrank liefern zu lassen.