Thema: SON HALS
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Alt 14.11.2002, 12:13   #5
Andimp3
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Hi !
Zitat:
Orginal gepostet von derbähr
Jetzt wollt ich gerade den 7er zulassen, die zulassungsstelle war total leer, juhu
Ich geb "alles" ab und die Dame am Schalter sagt mir das sie den Tüv Bericht braucht (Tüv ist neu)
Ich ruf den Vorbesitzer an und der sagt mir er hat ihn nicht mehr!!!
Ich darf jetzt nochmal Tüv machen..... Ich dreh durch
Momentemal ! Der TÜV müsste doch in der Abmelde-/Stilllegungsbescheinigung eingetragen sein, dann brauchst Du keinen Bericht vorlegen ! Ansonsten beim Vorbesitzer nachfragen wo der TÜV gemacht wurde und dort eine Zweitschrift des Berichts geben lassen.

Im übrigen: da der TÜV-Bericht zum Fahrzeug gehört hat der Vorbresitzer Dir den TÜV-Bericht zu geben. Kann er das nicht gilt die zugesicherte Eigenschaft "TÜV neu" als nicht erfüllt und Du kannst Nachbesserung (TÜV bericht nachliefern) oder Schadenersatz (Kosten für neue TÜV-Abnahme) verlangen ! Kuckst Du BGB !


Ciao
Andreas
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