Hi !
Momentemal ! Der TÜV müsste doch in der Abmelde-/Stilllegungsbescheinigung eingetragen sein, dann brauchst Du keinen Bericht vorlegen ! Ansonsten beim Vorbesitzer nachfragen wo der TÜV gemacht wurde und dort eine Zweitschrift des Berichts geben lassen.
Im übrigen: da der TÜV-Bericht zum Fahrzeug gehört hat der Vorbresitzer Dir den TÜV-Bericht zu geben. Kann er das nicht gilt die zugesicherte Eigenschaft "TÜV neu" als nicht erfüllt und Du kannst Nachbesserung (TÜV bericht nachliefern) oder Schadenersatz (Kosten für neue TÜV-Abnahme) verlangen ! Kuckst Du BGB !
Ciao
Andreas