@ All
Es ist leider nicht richtig das das verboten ist.
Denn ab den Jahre 2000 ist es laut SVZO erlaubt die Blinker vorne mit einer zusätzlichen Lampe (5Watt9 als Standlichtbliner zu nutzen.
Ich habe es am meinem E38 gehabt und auch bei Polizeikontrollen mussten die Beamten nach meiner Belehnrung und nachprüfen passen.
Also nichts in dei Staatskasse gekommen. 
 
   
   
  
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				So verbleibe ich mit freundlichem Gruß
 
Axel
 WOLLT IHR?
MEHR ENERGIE --- MEHR RENTE --- BESSERE GESUNDHEIT 
PASSIVES EINKOMMEN
Dann fragt mich!
  
Tun Sie alles, was Sie tun können, und Sie werden alles erreichen!
ARTHUR L. WILLIAMS