Helmpflicht in Cabrios?
Hier mal etwas Quellenmaterial, nämlich die Begründung der Gesetzesvorlage aus der BR-Drs.:
Zu Buchstabe b) (§ 21a Abs. 2)
Die Änderung dient lediglich der Erweiterung des Adressatenkreises auf die Führer von und Beifahrer in oder auf so genannten Quads oder Trikes. Eine materielle Änderung der Vorschrift erfolgt dadurch nicht. Durch Aufnahme dieser Kraftfahrzeugtypen in die StVO wird unabhängig von der Fahrzeugart bei einem Unfall das Verletzungsrisiko im Kopfbereich für die Benutzer der bisherigen Gepflogenheit entsprechend gemindert.
Bisher wurden offene, kraftradähnliche dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes - tricycles) oder offene vierrädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Quads - quadricycles) mit Einzelbetriebserlaubnis oder nationaler Allgemeiner Betriebserlaubnis zugelassen. Die Konstruktion dieser Fahrzeuge ist in der Regel kraftradähnlich mit Lenker, Kraftradsitzbank, Fußstützen usw., was bei Unfällen zu kraftradähnlichen Abläufen führt. Durch ihre nationale Einstufung meist als "Pkw offen" oder "Zugmaschine" unterlagen sie formal der Ausrüstungspflicht mit Sicherheitsgurten. Durch die offene, kraftradähnliche Konstruktion war aber weder ein sinnvoller Gurteinbau möglich, noch war ohne Knautschzone/Überrollschutz ein Passagierschutz zu gewährleisten. Deshalb wurden Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO erteilt, die zugleich als Grundlage zur Eintragung einer Helmtragepflicht in die Fahrzeugpapiere (Auflage aus Verkehrssicherheitsgründen) dienten. Da neuerdings eine erhebliche Anzahl dieser Fahrzeuge in den Geltungsbereich der Rahmenrichtlinie 2002/24/EG für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge fallen, können sie nunmehr eine EG-Typgenehmigung erhalten und stellen eine eigene EG-Fahrzeugklasse dar. Die Möglichkeit, durch eine in die Fahrzeugpapiere eingetragene Auflage die Schutzhelmtragepflicht durchzusetzen, ist nicht mehr gegeben.
Diesem Umstand trägt die Ergänzung der Fahrzeugkategorien Rechnung. Die Festlegung der Mindestgeschwindigkeit ist erforderlich, um z.B. zugelassene Kleintraktoren oder leichte Arbeitsmaschinen (Mähmaschinen etc.) bis 20 km/h nicht zu erfassen.
Also: klare Zielrichtung der Gesetzesänderung waren Quads und Trikes. Zu alten Cabrios kein Wort; wurden wohl übersehen.
Wieder mal ein Beispiel, wie man Gesetze nicht machen sollte. Nachbesserung wird -wie so oft-, wohl folgen. Ist z.Z. ja nicht gerade ideales Oldtimer-Cabrio-Wetter, also wird es sich hoffentlich bis Frühlingsanfang geklärt haben.
Also ich würde nicht in ein Oldtimer-Cabrio mehr reinpassen, wenn ich einen Helm aufhaben müßte. Zumal Fahrrad-/Stahlhelm jetzt ja auch ausdrücklich nicht mehr ausreichend sein soll.
Greets
RS744
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