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Alt 14.11.2002, 06:05   #10
FrankGo
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Na Jungs, die Sache mit "nicht erlaubten Einbauten" und Unfall waren früher mal schlimm.

Mal übertrieben gesagt:
Wenn Du früher mit einer Reifengröße gefahren bist, die durchaus und ohne Auflagen eintragungsfähig war und auf Schwestermodellen (nur dickerer Motor) auch Serienmäßig verbaut wurde ohne sonstige Änderung und Du an einem Unfall beteiligt warst, dann trägst Du die Schuld.
B-e-g-r-ü-n-d-u-n-g:
Da der Wagen SO nicht auf der Straße fahren durfte (hätten ein paar Zeichen mehr im Fahrzeugschein stehen müssen und ein Gutachter hätte den imensen Umbau abnehmen müssen) hätte es niemals zu einem Unfall kommen können. Denn das Auto wäre ja gar nicht auf der Straße zulässig gewesen.

H-E-U-T-E ist es so, dass nachgewiesen werden muß, dass durch diesen Umbau, der so auch nicht zulässig war (nur technische Bedenken !!!) der Unfall verschuldet oder mitverschuldet wurde.
Beispiel: Chiptuning und Unfall durch Reifenplatzer in einer Autobahnbaustelle.
Zunächst ist mal unklar, was Chip-Tuning damit zu tun haben soll.
Bei genauerem Betrachten kann man herleiten, dass durchs Chiptuning die Reifen, die nur bis 180km/h zugelassen waren (welche der Standard-Motor auch fast schaffte) MIT Chip auch dauerhaft über ihrem zugelassenen Bereich genutzt werden könnten und wurden. Und dann kommt da noch eine (eingetragene) Tieferlegung dazu, die den Struz der Reifen an ihr Limit führte. Diese Konstellation war dann bei der Bodenwelle in der Baustelle zu viel und die 2 Bauarbeiter, die dabei um kamen wurden letztendlich Opfer des Chips.
..... Wenn aber in der Stadt ein Auffahr-Unfall geschieht, dann hat der Chip NICHTS damit zu tun und es gibt keine Probleme. Denn ein "versteifen" der Lenkung durch größere Abnutzung bei geänderter Vmax gibt es nicht.

Soll heißen: Heute muß nachgewiesen werden, oder es muß offensichtlich sein, dass durch die Änderung, welche so nicht technich abnehmbar war der Unfall passierte.
Im Zweifelsfall wird eine Abnehmung "nachträglich" als Entlastungs-Beweis angesehen.
.. war dann keine Unfall-Ursache. Aber dennoch Urkunden-Fälschung und ggf. Versicherungsbetrug.
Steuerbetrug nur beim Einbau eines andern Motors oder beim Umrüsten auf Diesel. Aber wer rüstet einen Benzin-Motor schon um auf Diesel ???

PS: lackierte Lampen gelten wenn sie zart lackiert sind als "dreckig" und es gibt keine Probleme, solange man im nachhinein noch testen kann, ob augenscheinlich genug Licht durch fällt.
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