Na, Du siehst ja sofort, ob ein Original-Chip oder ein modifizierter drin ist. Anfangsverdacht muß natürlich da sein, aber bei einigen Fahrzeugen hier im Forum (Xenon/Distanzscheiben/Felgen/Auspuffe/Leuchten/Lenkrad/Scheiben/whatever) würden die bei einem Unfall (speziell mit Personenschaden) sehr genau hingucken. Und es reicht ja schon
ein einziges fucking Teil, und Du bist die ABE los und den Versicherungsschutz. Und speziell TDI´s sind ja sehr gerne modifiziert - da gucken die immer - gehört also im Moment schon zur Routine.
Das ist darüber hinaus eine Straftat (fahren ohne Versicherungsschutz), und nebenbei wird Dich die Versicherung nicht nur auf Regreß, sondern auch rückwirkend wegen der noch fälligen Beiträge verklagen, und wenn man eventuell noch mehr Steuern hätte zahlen müssen, kommt das auch noch dazu.
Rausreden hilft überhaupt nichts: Zu jedem Zeitpunkt muß sich der Halter und der Führer zum Verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeugs verantworten können. Ob man schon immer damit rumgefahren ist, oder einen TÜV-Stempel hat, ist grad egal.

Ich habe deshalb, weil ich das vorhabe, bei meinem TÜV z.B. angefragt, ob er mir einen Xenon-Umbau (E34) einträgt. Aber auch das hilft eventuell nix: Auch wenn Du z.B. die getönten Scheiben vorne eingetragen bekommen hast, ist es nicht erlaubt - ohne wenn und aber. Da geht das Gesetz leider vor.
Mir ist das auch passiert: Ich bin mit dem L7 bei einer Routinekontrolle aufgefallen, weil ich keine ABEs für die Alpina hatte. Ich hatte den Wagen mit zwei Radsätzen beim Händler so gekauft (mit den Alpinas für den Sommer - nicht nachgerüstet), und dachte, bei denen muß man gar nichts machen - schließlich fahren genug mit 20" rum. Man muß sie tatsächlich nicht eintragen, aber man braucht diese Unbedenklichkeitsbescheinigung von Alpina.
Das war dann ein Problem, weil die 20" eigentlich von der Tragkraft nur für der normalen E38 ausgelegt sind, nicht für den L7 :( Hat dann zum Glück noch geklappt, weil ich keine VMax-Aufhebung drin habe.
Ich natürlich zum Händler, Rabatz gemacht - hilft nix. Du bist als Fahrzeugführer ausschließlich selber dafür verantwortlich, zu jedem Zeitpunkt.
Grüßle,
L7
[Bearbeitet am 12.11.2002 von L7]
[Bearbeitet am 12.11.2002 von L7]