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Zitat von RS744
P.S.: natürlich kann auch ein Turbolader unter Gewährleistung fallen, und die Beweislastumkehr helfen. Hat niemand was anderes behauptet! Entscheidend ist vielmehr, daß normaler Verschleiß eben nach dem BGH nicht unter die Gewährleistungsverpflichtung fällt.
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Stimmt natürlich, nur ist der Fall vom "Reiter" ja offensichtlich keine Verschleissgeschichte, man vermutet ja Fehlbetankung vom Vorbesitzer o.ä. wie zuvor beschrieben wurde.
Demnach würde ich da schon versuchen über die Sachmängelhaftung und die Beweislastumkehr was zu machen, er hat den Wagen ja erst ein paar Wochen.