hallo,
sonderrechte wahrnehmen heisst auch , besondere aufmerksamkeit und
sorgfaltspflichten als KFZ-führer dabei zu beachten; dies gilt nicht NUR
für die "anderen" verkehrsteilnehmer.
mit sonderrechten bei sondertransporten ein fahrverhalten an den tag zu legen wie es hier im thread eingangs beschrieben wurde, bei welchen es zu besonderen gefährdungen anderer verkehrsteilnehmer kommt, weil "jango"
im pulk mitfährt, hat immer aussicht auf ahndung solch krasser fehltritte im amt.seine grundsätzliche eignung zum führen eines kfz wäre hier zudem zu überprüfen.
ideal wären natürlich video-fotobeweise sowie zeugenaussagen weiterer betroffener verkehrsteilnehmer über ein mehrfach so erfolgtes
"angriffsmanöver" solches beamten; selbst wenn auch 20 zeugenaussagen von kollegen dies fehlverhalten zu widerlegen versuchen würden.
wie beschrieben, WENN es denn so gewesen ist..., dann sollte so jemand
auch hierbei seine letzte sonderfahrt gemacht haben.
übrigens, die fahrausbildung dazu mit leitplankenumschweissten autos (in bayern ältere 5er BMW`s) lehrt nämlich nachhaltig,zum einen sich vor dem gestoppt werden von täterfahrzeugen zu schützen wie ebenso nachhaltig ein täterfahrzeug zu stoppen und durch abdrängen auf ein hindernis unfähig zu machen, weiter zu agieren.dazu muss es aber erkennbar zu einem angriff kommen...und nicht einfach umgekehrt...
grüsse
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