Hi,
na ja wenn ich das lese!
Achtung: Der Gebrauch dieser Xenon Brenner ist nicht zulässig im Bereich des öffentlichen Straßernverkehrs. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt der Käufer, dass er diesen Hinweis zu Kenntnis genommen hat und verpflichtet sich, die Xenon Brenner nur für Zwecke außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs (z.B. Motorsportveranstaltung, Car-Shows, etc.) zu nutzen
ich weiß echt nicht
gruß,
tom