Ich auch, aber man kann wohl mit Fug und Recht davon ausgehen, daß MB weiterhin zulassungsfähige Fahrzeuge baut.
Habe aber dieses Kurvenlicht mit zugeschaltetem Nebelscheinwerfer selber schon wiederholt schmunzelnd zur Kenntnis genommen. Ist eben eine Gesetzeslücke. Hat der Gesetzgeber 1953, oder wann er die Regelung erlassen hat, eben nicht bedacht, daß während eines Lenkvorganges noch ein Zusatzscheinwerfer aktiviert werden kann...