Zitat:
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Zitat von John McClane
zumal jegliches Schuldanerkenntnis nichtig wäre.
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Nix da!
Vielleicht spielt das keine Rolle im Rahmen der behördlichen Beweisermittlung, aber eine derartige Erklärung hat im Bereich der KFZ-Haftpflicht erhebliche Konsequenzen, u.U. stellt man nämlich seine Haftpflicht von der Leistung frei, bzw. macht sich womöglich regreßpflichtig, da der Nachweis einer Minderung der Leistung durch Teilschuld der Gegenseite schwer fällt.
Schuldanerkenntnis