Zitat:
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Zitat von John McClane
Das tut sie nur bei Unfällen, bei denen eine Verkehrsunfallanzeige geschrieben wird.
Das passiert nur bei ordnungswidrigem Verhalten, das teurer ist als 35 Euro.
Alles, was man vor Ort mit einem Verwarnungsgeld, sprich bis 35 Euro regeln kann, wird mit einem Personalienaustausch geregelt.
Erstaunlich, dass sich immer Leute zu Wort melden, die meine Arbeit besser k(ö)ennen als ich  ...
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Da muß ich dir aber mit der Arbeitsweise aber ein bischen verbessern, es ist von Bundesland zu Bundesland mit der Arbeitsweise ein bischen unterschiedlich, bei uns im Land Brandenburg ist es so: Wenn sie uns (Grün/weiß) holen muß eine Unfallaufnahme erfolgen, wenn der Schaden höher als 50.-€ ist (geschätzt) egal ob VG oder BG