Zitat:
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Zitat von don_franco
das ist interessant
Sag mal John, wenn also "nur" ein Verwarnungsgeld ausgesprochen wird, wie du schreibst bis 35 Euro, entscheidet dann einzig die Polizei über Schuld oder Nichtschuld, oder wie ist das nun ?? Da du geschrieben hast: die Polizei nimmt nur Daten und Sachverhalte auf.
Dann war das bei mir 35 Euro, das Verwarngeld, hmmm 
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Das ist ganz einfach: Wer den Unfall aus Sicht der Spurenlage/Schilderung
verursacht hat, muß mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Das ist alles.
Vor Ort wird an Hand der Spurenlage und Schilderungen festgestellt, wer den Unfall verursacht hat. Bestehen Zweifel, wird der Unfall "aufgenommen", da eine unklare Sach- und/oder Rechtslage vorliegt. Dann wird eine Unfallanzeige geschrieben, i.d.R. mit Fotos etc.