Zitat:
Zitat von Sven B.
Ich würde das auch nicht ohne die Polizei regeln!
S.
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Und warum nicht?
Die Polizei nimmt doch nur das zu Protokoll, was die Unfallgegner aussagen!
Die Beamten sind weder Zeugen noch Gutachter noch stellen sie die Schuldfrage fest!
Das macht ein Richter und die Polizei stellt nur die Personalien sicher und leitet ggf. ein Bußgeldverfahren ein..was noch kein Schuldspruch ist!!
Ein Richter kann auch den Unfallgegner (der das Bußgeld von der Polizei bekommen hat) freisprechen und den Anderen als Unfallverursacher feststellen!!!
Also wie Du es drehst und wendest...die Polizei vor Ort kann alles mögliche feststellen und aufschreiben...der Richter ist entscheidend!!
Gruß
Heppinger