Der Nachteil beim Leasing: Jeder Schaden wird als Wertminderung bei der Rückgabe angerechnet (egal ob schuldig oder nicht...) - ist der Schaden nur gering, sollte das nicht viel ausmachen.
In jedem Fall gilt: Der Eigentümer (Leasinggesellschaft) muss einbezogen werden. Wenn ohne deren Kenntnis in einer Wald- und Wiesenwerkstatt repariert wird und dies bei der Rückgabe auffliegt, wird die Anrechnung grösser, da man dann von einer nicht sachgerechten Reperatur ausgeht.
Also gelöst bleiben und alles seinen sozialistischen Gang gehen lassen
