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Alt 02.12.2005, 08:07   #52
7er Jens
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Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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RedDragon: Mein BMW-Händler ist autorisiert. Er hat aber keine Lust, an meinem Auto stundenlange Diagnostik zu betreiben, Kostenvoranschläge zu erstellen, x-mal mit dem garantiegebenden Händler (so heißt er nämlich in den E+-Bedingungen) zu telefonieren, sich dabei versteckte Betrugsvorwürfe anzuhören und der verweigert dann die Kostenfreigabe. So nämlich geschehen beim letzten Mal. Das war ein Riesenaffentheater und der garantiegebende Händler log dabei,daß sich die Balken biegen, machte geheimnisvolle Andeutungen von Betrug und eingelenkt wurde erst nach massiven Drohungen meinerseits.
E+ war es nach eigenen Angaben egal, wo die Reparatur durchgeführt wird. Es lag am garantiegebenden Händler, der dem anderen, authorisierten BMW-Händler die Reparaturfreigabe verweigert hat. Dieses steht für mich im Gegensatz mit der BMW-Parole "Reparaur bei jedem BMW-Parner". BMW bezieht dazu wie folgt Stellung: "Dem garantiegebenden Händler steht das Recht auf Durchführung der Reparatur zu. Sie sind nicht verpflichtet das Fahrzeug im Schadensfall zu ihm zu bringen, wenn Ihr BMW-Partner näher ist. Der garantiegebende Händler muß das Fahrzeug selbst abholen. Unsere frühere Äußerung steht dazu nicht im Gegensatz."
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Geändert von 7er Jens (02.12.2005 um 08:16 Uhr).
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