Zitat:
Zitat von 7er Jens
@Red.Dragon: Bei mir war es bislang auch kein Problem, den Wagen bei versicherten Defekten hier zum Händler zu bringen und nicht zum garantiegebenden. Beim letzten Mal gab es aber erhebliche Zicken. Da hat der garantiegebende Händler verlangt, daß ich das Fahrzeug zu ihm bringe. 100 km mit defektem Lenkgetriebe! Hiesiger Händler verlangt jetzt schriftliche Reparaturfreigabe durch den garantiegebenden Händler bevor er auf Kosten der E+ was an meinem Fahrzeug macht, weil das beim letzten Mal so ein Theater mit Lügen usw. durch den garantiegebenden war. BMW bezieht keine eindeutige Stellung und eiert rum, obwohl die E+ seinerzeit so beworben wurde:
"Reparatur bei jedem BMW-Partner" Den Internetausdruck habe ich noch und zur Not zieh ich, wenn es wieder Theater gibt auch vor Gericht.
Was meint Ihr dazu?
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Garantiegebend ist nicht der Händler, sondern die Garantieversicherung (Hier €+).
Der Händler vermittelt (verkauft) lediglich die Garantie, und kalkuliert sie eben entweder in den Verkaufspreis ein, oder berechnet sie dem Kunden separat.
Wenn die Garantie die Diagnose eines Händlers nicht akzeptiert, dann liegt das entweder daran, dass dieser BMW Händler nicht zur Garantieabwicklung mit der Versicherung autorisiert ist (evtl. gabs da mal Probleme), oder der Schaden nicht auf Garantie sondern auf Gewährleistung repariert werden soll.
DIE wiederum geht nur bei einem anderen Händler nach Freigabe des verkaufenen Händlers.
Ansonsten ruft die Werkstatt bei der €+ an, schildert die Diagnose, checkt alle Unterlagen und das Scheckheft, faxt denen das durch und wartet auf die Reparaturkostenübernahme.
Dann fängt er an, stellt die Rechnung an die Garantieversicherung und Du bekommst Deinen reparierten Wagen ohne Rechnung wieder.
Ich habe das mit mehreren BMW bei mehreren Händlern durch (immer €+, einmal ne andere Garantie, da musste ich dann zum verkaufenden Händler)...
Ich spreche also aus Erfahrung.