Zitat:
Zitat von rednose
..., denn nenn' mir mal eine Methode wie der Händler nachweisen will, daß der Mangel bei Übergabe nicht da war. Ist in der Praxis kaum möglich. Dies müßte ja ein Protokoll sein, wo sämtliche Funktionen des Fahrzeuges mit Namen aufgeführt und als positiv in der Funktion befunden aufgelistet sein müßten.
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Doch, die "Methode" gibt es, und wird deshalb auch angewandt:
1. TÜV
2. Dekra-Gebrauchtwagen-Siegel
Das großzügige Angebot des Händlers: "und frischen TÜV bekommt er auch noch" oder "zu Ihrer Sicherheit bekommen Sie noch eine Dekra-Begutachtung" ist nämlich in Wirklichkeit nichts Großzügiges, sondern dient in erster Linie der eigenen Absicherung des Händlers gegen Sachmängel-Ansprüche.
Zitat:
Zitat von rednose
Mein Händler hat es bei meinem BMW so gemacht, wie der ADAC es oben beschreibt:
Alle Mängel, ...
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Wie ich schon im März schrieb: ein positiver Effekt der neuen Sachmangelhaftung war sicher zunächst die Unsicherheit der Händler, die zu einer großzügigen Handhabung bei Beanstandungen führte.
Das heißt aber nicht, daß das in Zukunft auch so bleibt.
Greets
RS744