Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Dann muss es auch wirklich so sein, und nicht vorgeschoben, wie es inzwischen viele versuchen.....
In diesem Falle entfällt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
Für seine Aussagen ist der Verkäufer allerdings nach wie vor haftbar....(falls nachweisbar)....
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Also wie besehen, ohne irgendwelche Haftung.
Ich denke, diese Formulierung sieht man in letzter Zeit öfter.
MfG